Familiär gesteigertes Risiko
Familiär gesteigertes Risiko
Wenn in der Familie bereits Dick- bzw. Mastdarmkrebs aufgetreten ist, dann haben Verwandte ersten Grades (also die Söhne und Töchter der Erkrankten) ein erhöhtes Risiko, ebenfalls zu erkranken. Bei Verwandten zweiten Grades besteht ein gering erhöhtes Risiko. Deshalb gilt folgende Empfehlung: Verwandte ersten Grades sollten sich rechtzeitig einer Koloskopie (Darmspiegelung) unterziehen, und zwar zehn Jahre vor dem Lebensalter, in dem die Erkrankung bei ihrem Angehörigen festgestellt wurde. Spätestens sollten sie jedoch im 50. Lebensjahr eine Koloskopie durchführen lassen.
Ein Beispiel: Trat die Erkrankung bei Vater oder Mutter im Alter von 45 Jahren auf, dann sollten sich die Kinder bereits mit 35 Jahren einer Darmspiegelung unterziehen.
Wenn ein Familienmitglied an einem Adenom (Krebsvorstufe) erkrankt ist und dieses vor dem 50. Lebensjahr entdeckt wurde, dann haben Verwandte ersten Grades ein erhöhtes Risiko, an einem Dick- bzw. Mastdarmkrebs zu erkranken. Auch hier sollte die Vorsorge bei Verwandten 10 Jahre vor dem Erreichen des Alters erfolgen, in dem bei dem Patienten die Krebsvorstufen entdeckt wurden.
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